Wenn du eine Immobilie besitzt, ist eine Wohngebäudeversicherung unerlässlich. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen von Sachschäden und sichert dein Eigentum sowie alle fest eingebauten Gegenstände ab. Im Falle eines Schadens wie z.B. einem Brand, erhältst du eine Entschädigung für die entstandenen Schäden durch Ruß und Löschwasser. Zudem sind Leitungswasserschäden, Überspannungsschäden, Hagel- und Sturmschäden ab Windstärke 8 sowie Explosionen, Implosionen und Blitzschlag abgedeckt.
Die Elementarschadenversicherung ist ebenfalls wichtig für Immobilienbesitzer. Sie schützt vor den Auswirkungen von Naturereignissen wie Überschwemmungen, Schneedruck oder Vulkanausbrüchen, je nachdem in welcher Region du lebst. Auch eine Absicherung gegen Erdbeben, Lawinen oder Erdrutsche ist möglich.
Sowohl Mieter als auch Eigenheimbesitzer sollten eine Hausratversicherung abschließen. Diese schützt bewegliche Gegenstände wie Elektrogeräte, Kleidung oder Möbel. Im Falle von Feuer-, Einbruch-, Wasser- oder Überspannungsschäden übernimmt die Hausratversicherung die entstandenen Kosten. Plattformen wie Tarifcheck können dabei helfen, Versicherungsangebote zu vergleichen.
Es ist ratsam, auch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten, z.B. mit dem Vermieter, sorgt sie für finanziellen Schutz und übernimmt Kosten für Mediation, außergerichtliche Streitbeilegung, Anwälte, Gerichtskosten und Sachverständige.
Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss. Sie deckt Schäden ab, die du anderen zufügst, z.B. wenn ein Gast in deiner Wohnung stürzt oder vor deinem Haus auf Glatteis ausrutscht. Hauseigentümer und Mieter sollten unbedingt eine Haftpflichtversicherung abschließen. Neu auf dem Markt sind Haus- und Wohnungsschutzbriefe, die z.B. Kosten für die Entfernung von Wespennestern oder Schlüsseldiensteinsätze übernehmen.
Manche Hauseigentümer denken, dass sie ihre Mieter dazu verpflichten können, bestimmte Versicherungen abzuschließen, wie z.B. eine Haftpflichtversicherung. Tatsächlich sind entsprechende Klauseln in Mietverträgen jedoch nichtig, da kein Immobilienbesitzer das Recht hat, Mieter zur Versicherung abzuschließen zu zwingen. Empfehlungen sind jedoch möglich.